Landhaus Voigt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Bestellseite am Tisch. Sie folgt § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Um welches Angebot es geht

Über einen QR-Code am Tisch öffnet sich unsere Speisekarte auf Ihrem eigenen Telefon. Sie stellen Ihre Bestellung zusammen und senden sie ab; sie erscheint sofort am Tresen, und unser Personal bringt sie an Ihren Tisch.

Es wird hier nicht bezahlt. Abgerechnet wird wie immer beim Personal am Tisch, bar oder mit Karte. Sie brauchen kein Benutzerkonto, geben keinen Namen und keine Adresse an, und es werden keine persönlichen Daten von Ihnen erhoben.

Die Bestellung über das Telefon ist ein zusätzlicher Weg, kein Ersatz. Sie können jederzeit stattdessen unser Personal ansprechen oder in der Bestellseite auf „Personal rufen" tippen — dann kommt jemand an Ihren Tisch und nimmt die Bestellung wie gewohnt persönlich auf.

Wie sich die Seite bedienen lässt

  • Vergrößern: Die Seite lässt sich auf bis zu 500 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen. Die Grundschrift ist bewusst größer gesetzt als üblich.
  • Tastatur: Alle Schaltflächen und Auswahlfelder sind ohne Maus und ohne Berührung erreichbar. Das gerade angesteuerte Element ist deutlich umrandet.
  • Screenreader: Jede Änderung an Ihrer Bestellung wird angesagt, zum Beispiel „2 × Pils hinzugefügt, Summe 9,00 Euro".
  • Farben: Ein Zustand wird nie allein über Farbe mitgeteilt; es steht immer auch ein Wort oder eine Zahl daneben.
  • Keine Zeitbegrenzung: Sie können sich beim Bestellen so viel Zeit lassen, wie Sie möchten. Nichts läuft ab, nichts wird zurückgesetzt.
  • Weniger Bewegung: Wenn Ihr Gerät auf „Bewegung reduzieren" eingestellt ist, verzichtet die Seite auf Animationen.
  • Allergene: Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen stehen nicht in dieser Online-Bestellkarte. Sie können sie in unserer Speisekarte am Tisch nachlesen oder unser Personal fragen — wir geben sie Ihnen gern mündlich.

Wie die Anforderungen erfüllt werden

Maßstab ist EN 301 549 / WCAG 2.1 Stufe AA. Dieses Angebot ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Stand der letzten Prüfung: 26. Juli 2026.

Bekannte Einschränkungen

  • Das Verhalten bei 200 % Zoom und auf sehr schmalen Bildschirmen (320 Pixel) wird derzeit noch geprüft.
  • Ein vollständiger Test mit Screenreadern auf allen gängigen Geräten steht noch aus.

Etwas funktioniert nicht?

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie etwas nicht bedienen können, sagen Sie uns bitte Bescheid. Am schnellsten geht es, wenn Sie unser Personal direkt ansprechen. Sie erreichen uns außerdem:

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden und dort nach § 32 BFSG beantragen, dass sie tätig wird.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 28923023
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
mlbf-barrierefrei.de (öffnet in neuem Tab)

Impressum und Datenschutz

Angaben zum Betreiber und zum Umgang mit Daten finden Sie auf unserer Hauptseite: Impressum und Datenschutz.